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AGB

 Allgemeine Geschäftsbedingungen der ED Schoko Company Handels GmbH 

(“Schoko Company”)

1. Geltungsbereich 

a) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen von Waren, welche durch die Schoko Company aufgrund von Bestellungen im Fernabsatz erfolgen, in ihrer zum Zeitpunkt der jeweiligen Bestellung geltenden Fassung. Mit der Bestellung anerkennt der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die als integrierender Bestandteil dieser AGB geltenden Liefer- und Zahlungsbedingungen, die tagesaktuell der Homepage www.schokocompany.at zu entnehmen sind. 

b) Abänderungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftlichkeit und Bestätigung durch im Firmenbuch eingetragene vertretungsbefugte Personen der Schoko Company und gelten nur für den einzelnen Geschäftsfall. Die übrigen Mitarbeiter der Schoko Company sind nicht bevollmächtigt, Änderungen oder Nebenabreden zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu vereinbaren. 

c) Vertragsbedingungen sowie AGB des Kunden wird ausdrücklich zur Gänze widersprochen. 

d) Sollten einzelne Punkte dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die Parteien werden anstelle der unwirksamen eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und Zweck nach am nächsten kommt, vereinbaren.

 

 2. Vertragsabschluss 

a) Angebote der Schoko Company sind zur Gänze freibleibend. Bestellungen des Kunden sind das Angebot im Rechtssinn, an das der Kunde 10 Tage lang gebunden ist. Der Vertrag kommt erst durch (mündliche, telefonische oder schriftliche) Auftragsbestätigung der Schoko Company oder durch Lieferung bzw. Leistung zustande. Eine gesonderte Verständigung des Kunden von der Annahme ist nicht erforderlich. 

b) Die Schoko Company ist berechtigt, Bestellungen auch nur zum Teil anzunehmen. 

c) Eine Online-Bestellung ist nur möglich, wenn alle Pflichtfelder (mit einem Stern versehene Felder) ausgefüllt sind. Vor Absenden der Bestellung erhält der Kunde eine Zusammenstellung des Inhalts der Bestellung samt Preisen, die er noch korrigieren oder bestätigen kann. Der Eingang der Bestellung bei der Schoko Company wird durch eine automatisch versandte Mail bestätigt, die aber noch keine Annahme der Bestellung bedeutet. Nachrichten gehen der Schoko Company nur während der normalen Geschäftszeiten (Montag bis Freitag von 9:00 bis 16:00 Uhr mit Ausnahme von gesetzlichen Feiertagen in Österreich) zu. Außerhalb dieser Zeiten bei der Schoko Company einlangende Nachrichten gelten erst am nächsten Werktag als zugegangen. 

d) Dem Kunden ist bekannt, dass das Internet kein sicheres Kommunikationsmedium ist und dass Daten, die über das Internet versandt werden, einerseits bekannt werden können und andererseits von Dritten verändert werden können. Der Kunde trägt das Risiko, dass Daten nicht oder nicht in der von ihm gesandten Form bei der Schoko Company ankommen. Die Schoko Company darf darauf vertrauen, dass die Daten in der Form, in der sie erhalten werden, vom Kunden gesandt wurden.

 

3. Preise 

Unabhängig von den Kunden (Wiederverkäufer oder Konsument) oder einem etwaigen Auslandsbezug verstehen sich die Preise entsprechend der aktuellen Preislisten inklusive der gesetzlichen österreichischen Umsatzsteuer, ohne Lieferkosten und ohne jegliche Nebenleistungen, sofern nicht in der jeweils geltenden Preisliste andere Lieferkonditionen angeführt sind. Bei Lieferungen außerhalb Österreichs fallen zusätzlich die jeweils geltenden Aus- und Einfuhrabgaben an.

 

4. Lieferung und Lieferzeit 

a) Der Versand der Waren durch die Schoko Company erfolgt auf Kosten des Kunden an die von ihm bei der Bestellung angegebene Lieferadresse. Mit Ablieferung der Ware beim Kunden oder einem von ihm benannten Dritten geht auch die Gefahr des Verlustes oder der Beschädigung / Verschlechterung der Waren an den Kunden über. Die Versendungsart per Post oder privaten Zustelldiensten gilt als genehmigt. Schließt der Kunde hingegen selbst den Beförderungsvertrag ab, so geht die Gefahr des Verlustes oder der Beschädigung der Ware bereits mit Aushändigung der Ware an den Beförderer auf den Kunden über.

b) Bei Selbstabholung der Ware durch den Käufer gehen Nutzung und Gefahr spätestens mit der Übergabe an der Kassa auf den Käufer über. Die Abholung hat innerhalb von 14 Tagen ab Bestellung zu erfolgen. Eine allfällige längere Lagerzeit bis zu maximal 4 Wochen muss vereinbart und EDV-mäßig auf dem Auftrag bzw. der Rechnung erfasst werden. 

c) Wird die Ware innerhalb dieser Frist nicht abgeholt bzw. nicht übernommen, hat die Schoko Company das Recht, entweder die Ware auf Gefahr des Käufers unter Anrechnung einer Lagergebühr von 5% des Rechnungsbetrages pro angefangenem Monat plus Umsatzsteuer zu lagern und auf Erfüllung des Vertrages zu bestehen, oder aber nach Setzung einer Nachfrist von 2 Wochen vom Vertrag zurückzutreten und die Ware an einen anderen Kunden weiterzuverkaufen, wobei in diesem Fall der Käufer eine sofort fällige Manipulationsgebühr von 10% des Kaufpreises plus Umsatzsteuer zu zahlen hat.

c) Die Angabe der Schoko Company zu Lieferterminen erfolgt unverbindlich. Die Nichteinhaltung der Liefertermine berechtigt den Kunden jedenfalls erst dann zur Geltendmachung des Widerrufsrechts/Rücktrittsrechts, wenn die Schoko Company trotz schriftlicher Setzung einer mindestens zweiwöchigen Nachfrist die Lieferung nicht durchführt. 

d) Die Lieferfrist wird durch vom Parteiwillen unabhängige Umstände, wie z.B. Fälle höherer Gewalt, unvorhersehbare Betriebsstörungen, behördliche Eingriffe, Transport- und Verzollungsverzug, Transportschäden, Ausschuss wichtiger Fertigungsteile und Arbeitskonflikte, um die Dauer der Hinderung verlängert. 

e) Soweit Teillieferungen möglich sind, sind sie auch rechtlich zulässig. Jede Teillieferung gilt als eigenes Geschäft und kann von der Schoko Company gesondert in Rechnung gestellt werden.

f) Sofern Ihre Bestellung Waren umfasst, deren Verkauf Altersbeschränkungen unterliegt, stellen wir durch den Zusteller sicher, dass der Besteller das erforderliche Mindestalter erreicht hat. Der Zusteller übergibt die Ware erst nach erfolgter Altersprüfung und nur an den Besteller persönlich.

 

5. Gewährleistung 

a) Auftretende Mängel sind von Konsumenten - ohne dass mit einer Unterlassung nachteilige Rechtsfolgen verbunden wären - unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb einer Woche ab Zustellung der Waren bzw. nach Sichtbarwerden von Mängeln, schriftlich oder per Email (shop@schokocompany.at) bekannt zu geben. 

Bei beschädigten Sendungen ist der Auslieferer (Post, DPD etc.) unverzüglich, spätestens aber 4 Tage nach Sendungsübernahme, zur Schadensfeststellung anzuhalten; erfolgt dies nicht, muss die Schoko Company eine Schadensregulierung ablehnen. Grundsätzlich gilt, dass die Schadensmeldung durch den Kunden zu erfolgen hat. Schadensmeldungen innerhalb der EU sind, abhängig von den jeweiligen nationalen Vorschriften des Lieferortes, vom Kunden selbst oder aber auch von der Schoko Company durchzuführen. 

b) Wenn der Kunde Unternehmer im Sinne des UGB ist, hat er die gelieferte Ware bzw. die erbrachte Leistung nach Erhalt unverzüglich auf Vollständigkeit, Richtigkeit und sonstige Mängelfreiheit zu überprüfen und eventuelle Mängel unverzüglich, spätestens jedoch acht Werktage nach Erhalt der Ware bzw. Leistung und noch vor Weiterveräußerung oder Benutzung, bei sonstigem Verlust aller ihm (bei einer ordnungsgemäßen Untersuchung erkennbarer Mängel) zustehender Ansprüche, insbesondere auch Mangelfolgeschäden, schriftlich oder per Email (shop@schokocompany.at) zu rügen. 

c) Gewährleistungsansprüche aus Mängeln verjähren innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist von 2 Jahren ab Lieferung bzw. Leistung. Bei Rechtsmängeln beginnt diese Frist erst ab Erkennbarkeit des Mangels. 

d) Der Kunde kann bei Mangelhaftigkeit der Sache zwischen Verbesserung und Austausch wählen. Nur wenn diese beiden Leistungen unmöglich oder untunlich sind, kann der Kunde - entsprechend den gesetzlichen Regelungen - angemessene Preisminderung oder Wandlung begehren. Der Kunde ist verpflichtet, der Schoko Company die Möglichkeit zur Verbesserung zu geben. Wenn die Schoko Company einen Mangel verbessert, erfolgt dies kosten- und spesenfrei, wobei sie verlangen kann, dass der Kunde die Ware - soweit dies tunlich ist - auf Gefahr und Kosten der Schoko Company retourniert. 

e) Als zugesicherte Eigenschaften der Ware sind nur solche Eigenschaften zu werten, die die Schoko Company ausdrücklich und schriftlich zugesichert hat. Sortimentsänderungen behält sich die Schoko Company vor, sie stellen keinen Mangel dar.

f) Geschmackliche Gründe, handelsübliche oder geringfügige, technisch bedingte Abweichungen der Qualität, Quantität, Farbe, Größe, des Gewichtes, der Ausrüstung oder des Design sowie altersgemäße Veränderungen von Geschmack, Farbe und Verpackung stellen weder Gewährleistungsmängel noch Nichterfüllung des Vertrages dar.

g) Die Schoko Company haftet nicht für geschmackliche, farbliche, materialmäßige und mustermäßige Übereinstimmung oder sonstige Übereinstimmungsmerkmale von nachbestellter Ware. Entsprechendes gilt für nach Muster bestellte Ware, soweit sich die Abweichung in den handelsüblichen und technischen Grenzen hält.

h) Nach Verkostung, Konsumation oder begonnener Ver- oder Bearbeitung der Ware ist jede Gewährleistung ausgeschlossen.

 

6. Widerrufsrechte/Rücktrittsrechte von Konsumenten 

a) Der Kunde, der Verbraucher im Sinne des KSchG ist, kann von einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag oder einer im Fernabsatz abgegebenen Vertragserklärung bis zum Ablauf der im folgenden genannten Fristen ohne Angabe von Gründen schriftlich zurücktreten. Es genügt, wenn die Widerrufserklärung/Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird. Die Frist hierfür beträgt 14 Tage. 

• Die Frist zum Widerruf/Rücktritt beginnt mit dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein vom Verbraucher genannter Dritter (nicht der Beförderer) in den Besitz der Ware gelangt; 

• Wenn der Verbraucher mehrere Waren mit einer einheitlichen Bestellung bestellt hat, die jedoch getrennt geliefert werden, mit dem Tag, an dem die letzte Ware geliefert wird; 

• Bei Lieferung einer Ware in mehreren Teilsendungen mit dem Tag, an dem der Verbraucher in den Besitz der letzten Teilsendung gelangt; 

Ein Muster-Formular steht auf www.schokocompany.at dauerhaft zum Download zur Verfügung; dieses muss jedoch nicht unbedingt verwendet werden. Es genügt eine sinngleiche Formulierung. 

 

b) Gemäß § 18 FAGG hat der Kunde (neben weiteren Ausnahmen) kein Widerrufsrecht/ Rücktrittsrecht bei 

1. Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind; 

2. Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten werden würde; 

3. Waren, die versiegelt geliefert werden und aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder aus Hygienegründen nicht zur Rückgabe geeignet sind, sofern deren Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde; 

4. Waren, die nach ihrer Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden; 

 

c) Wenn der Kunde den Vertrag gemäß Punkt 6. a) widerruft/von ihm zurücktritt, hat die Schoko Company alle erhaltenen Zahlungen, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Kunde eine andere Art der Lieferung als die durch die Schoko Company angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt hat), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf des Vertrags/Rücktritt vom Vertrag eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet die Schoko Company dasselbe Zahlungsmittel, das der Kunde bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Die Schoko Company kann die Rückzahlung verweigern, bis die Waren wieder zurückerhalten wurden oder der Kunde den Nachweis erbracht hat, dass er die Waren zurückgesandt hat, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. 

Der Kunde hat die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem er die Schoko Company über den Widerruf/Rücktritt unterrichtet, an Schoko Company [Wiener Naschmarkt, Stand 326-331, A-1060 Wien] zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn der Kunde die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absendet. Der Kunde trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Er muss für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist. 

d) Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, muss die Ware an die Schoko Company retourniert werden. Die Rücksendungskosten hat der Kunde zu tragen. Im Falle von Gebrauchsspuren, beschädigter Verpackung, Fehlen von Teilen der gelieferten Ware sowie nicht gezahlten Rücksendungskosten wird die Schoko Company ein angemessenes Entgelt für die Benützung, einschließlich einer Entschädigung für eine damit verbundene Minderung des gemeinen Werts der Leistung iSd Punkt 6. c) einheben.

 

7. Rücksendungen 

Rücksendungen werden nur entgegengenommen, wenn diese zuvor ausdrücklich mit der Schoko Company vereinbart wurden, es sei denn der Kunde übt sein Widerrufsrecht/Rücktrittsrecht nach Punkt 6. dieser AGB aus. Hierzu hat zuvor eine Reklamation entsprechend Punkt 5. a) oder b) der Allgemeinen Geschäftsbedingungen schriftlich oder per E-Mail (shop@schokocompany.at) zu erfolgen. Die Gefahr des Untergangs oder Beschädigung der Ware während des Transports trägt der Kunde mit Absendung der Ware, es sei denn er übt sein Widerrufsrecht/Rücktrittsrecht nach Punkt 6. dieser AGB aus. Die Schoko Company übernimmt die Kosten des Rücktransportes nur für den Fall eines Gewährleistungsfalls nach Punkt 5. dieser AGB, nicht aber im Falle des Widerrufs/Rücktritts des Kunden nach Punkt 6. dieser AGB.

 

8. Schadenersatz 

a) Die Schoko Company übernimmt keine Haftung für Sach- und Vermögensschäden aus welchem Rechtsgrund immer, insbesondere nicht wegen Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss, Mangelfolgeschaden, Mängeln oder wegen unerlaubter Handlungen, welche infolge leichter Fahrlässigkeit durch die Schoko Company oder Personen, für die sie einzustehen hat, verursacht werden. Bei Verträgen mit Konsumenten sind von diesem Haftungsausschluss Schäden an der Person und an zur Bearbeitung übernommenen Sachen ausgenommen. Kunden, die Unternehmer im Sinne des UGB sind, haben das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz zu beweisen. 

b) Die von der Schoko Company zu leistende Haftungssumme wird mit dem 2-fachen der Bestellsumme begrenzt.

 

9. Zahlungsbedingungen 

a) Fälligkeit: 

Rechnungen sind sofort fällig und ohne Abzug innerhalb von 7 Tagen zahlbar. Erst mit Zahlungseingang bei der Schoko Company gilt die Zahlung als erfolgt; dies gilt nicht für Konsumenten, die die Zahlung mit Banküberweisung vornehmen. Die nachweisliche Erteilung des Überweisungsauftrages gilt für Konsumenten als fristwahrend. Die aktuellen Liefer- und Zahlungsbedingungen sind tagesaktuell der Homepage www.schokocompany.at zu entnehmen. 

b) Zahlung mit Kreditkarte: 

Zur Begleichung der Rechnungen werden die folgenden Kreditkarten akzeptiert: American Express, Mastercard, Visa. Die angegebene Kreditkarte wird sofort nach Absenden der Bestellung belastet. Die Daten der Kreditkarte werden in keiner Form gespeichert. 

c) Sonstige Zahlungsmöglichkeiten: 

Weitere Zahlungsmöglichkeiten sind die Zahlung per Klarna SOFORT Überweisung, PayPal, Giropay, Vorkasse (Überweisung) sowie bar bei Click & Collect (Online Bestellung + Abholung im Geschäft).

d) Verzug: 

Bei Verzug des Kunden mit Zahlung oder seinen sonstigen Leistungen ist die Schoko Company - unbeschadet sonstiger Rechte - berechtigt, die Lieferungen bis zur Erbringung der vereinbarten Gegenleistung unter Wahrung der noch offenen Lieferfrist zurückzubehalten oder nach Verstreichen einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

Befindet sich der Kunde in Annahmeverzug, ist die Schoko Company berechtigt, die dadurch entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen.

e) Aufrechnung: 

Grundsätzlich gilt das Verbot der Aufrechnung. Der Kunde kann nur im Fall der Zahlungsunfähigkeit der Schoko Company oder mit konnexen, unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Unternehmer im Sinne des UGB können ein Zurückbehaltungsrecht nur hinsichtlich konnexer, unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Forderungen geltend machen. 

f) Unberechtigter Abzug: 

Bei unberechtigtem Abzug von Versandkosten oder sonstigen Beträgen durch den Kunden wird dieser ausständige Betrag von der Schoko Company auf Kosten des Kunden eingefordert.

g) Eingeräumte Rabatte oder Boni sind mit dem Eingang der vollständigen Zahlung aufschiebend bedingt. Bei Bezahlung mit Gutscheinen kann für allfällige Restbeträge keine Gutschrift ausgestellt werden. Die Einlösefrist von Warengutscheinen/Einkaufsbons etc. richtet sich nach dem an den Warengutscheinen/Einkaufsbons etc. angegebenen Datum.

 

10. Jugendschutz

a) Die Abgabe und die Zustellung von Wein und Spirituosen kann nur an Personen über 18 Jahren erfolgen. Zur Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften ist die Schoko Company berechtigt, Ware erst nach Legitimation durch einen amtlichen Lichtbildausweis zu übergeben. Im Fall der berechtigten Verweigerung der Übergabe ist der Kunde zum Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens verpflichtet (z.B. Kosten der Zustellung).

b) Mit Aufgabe der Bestellung versichert der Kunde, dass dieser bzw. der Empfänger der Ware älter als 18 Jahre ist.

 

11. Eigentumsvorbehalt 

Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises inklusive aller Nebengebühren bleiben die bestellten Gegenstände bzw. Waren im alleinigen und unbeschränkten Eigentum der Schoko Company und werden nicht versandt. 

 

12. Urheberrecht und gewerbliche Schutzrechte, Geheimhaltung 

a) Die Verwendung von Texten, Bildern, Fotos, Layouts sowie sonstiger Darstellungen der Homepage www.schokocompany.at sowie Teilen davon bedarf der ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Zustimmung der Schoko Company. Insbesondere Unterlagen wie Prospekte, Kataloge, Muster, Präsentationen und Ähnliches bleiben das geistige Eigentum der Schoko Company. Jede Verwendung, insbesondere Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung und Zurverfügungstellung einschließlich des auch nur auszugsweisen Kopierens bedarf der ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Zustimmung der Schoko Company. 

b) Sämtliche Rechte bleiben der Schoko Company zur Gänze vorbehalten. 

d) Die Vertragspartner der Schoko Company verpflichten sich zur Geheimhaltung des ihnen aus der Geschäftsbeziehung zugegangenen Wissens gegenüber Dritten.

 

13. Datenschutz 

Es wird auf die separate Datenschutzerklärung der Schoko Company verwiesen, die unter www.schokocompany.at abrufbar ist und dem Kunden auf Verlangen jederzeit zur Verfügung gestellt wird.

 

14. Sonstiges 

a) Zustellungen und Willenserklärungen erfolgen bis zur schriftlichen Bekanntgabe einer anderen Anschrift rechtswirksam an die vom Kunden in der Bestellung angegebene Adresse. Der Kunde ist verpflichtet, bei Vertragsabschluss die maßgeblichen im Formular abgefragten Daten vollständig und richtig anzugeben. Bei unrichtigen, unvollständigen und unklaren Angaben durch den Kunden haftet dieser für alle der Schoko Company daraus entstehenden Kosten und Schäden. Der Kunde ist bei sonstiger Haftung für alle aus der nicht rechtzeitigen Bekanntgabe entstandenen Schäden verpflichtet, der Schoko Company Änderungen des Namens, der Anschrift bzw. einen Wechsel des Wohnsitzes unverzüglich schriftlich bekannt zu geben. Im Unterlassungsfall gilt jede schriftliche Mitteilung, die an die zuletzt bekannt gegebene Adresse des Kunden erfolgt, als den Erfordernissen einer wirksamen Zustellung genügend. 

b) Eine Übertragung der Rechte aus dem mit der Schoko Company abgeschlossenen Vertrag an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung der Schoko Company.

 

15. Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand 

a) Auf die Rechtsbeziehungen zwischen der Schoko Company und seinen Kunden ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts anzuwenden. 

b) Zahlungs- und Erfüllungsort für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Verpflichtungen ist Wien. 

c) Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus dem Vertragsverhältnis mit der Schoko Company ergebenden Streitigkeiten gilt das sachlich zuständige Gericht in Wien als vereinbart.

 

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